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Lastschrift

Seit November 2009 gibt es ein einheitliches europäisches Lastschriftverfahren. Dieses kann sowohl für EURO Zahlungen im Inland als auch für EURO Zahlungen in allen SEPA Ländern europaweit verwendet werden.

  • Die Lastschrift gilt sowohl für Konsumenten wie auch für Firmen (nicht final)
  • Die Lastschrift ersetzt die heute gebräuchlichen österreichischen Verfahren (Einzugsermächtigungs-/Lastschriftverfahren)

Für SEPA Lastschriften ist folgendes zu beachten:

  • Anstatt Kontonummer und Bankleitzahl der Hausbank des Debtors wird die IBAN (International Banking Account Number) und der BIC (= „Bank Identifier Code“) verwendet.
  • Anpassung des Vertrages bei der Creditorbank.
  • Verwendung einer eindeutigen Creditor Kennung des einzugsberechtigten Unternehmens, die CID (Creditor Identification).
  • Verwendung einer Mandatsreferenz, die eine eindeutige Identifizierung des Mandates erleichtert. Bereits bestehende Einzugs- und Lastschriftsmandate können nach Information des Debtors, ohne neuerlicher Unterschrift, weiter verwendet werden.
  • Definition eines Fälligkeitsdatums, an diesem Tag erfolgt der Einzug vom Konto des Debtors.
  • Bei der Lastschrift besteht eine Einspruchsfrist von 8 Wochen, wenn ein gültiges Mandat vorhanden ist. Bei fehlendem/ungültigem Mandat kann bis 13 Monaten Einspruch ein gemeldet werden.
  • Alle Lastschriften sind so einzureichen, dass diese 1 Tag vor Fälligkeit bei der Bank des Zahlungspflichtigen einlangen. Genaue Einreichfristen erhalten sie bei Ihrer Hausbank
  • Umstellung der internen Systeme auf das XML Format
  • Grundsätzlich sind Erst- und Einmallastschriften spätestens 5, Folgelastschriften 2 Bankarbeitstage vor Fälligkeit bei der Bank des Zahlungspflichtigen einzureichen. Seit April 2013 besteht die Möglichkeit zur Verkürzung der Einreichfrist: Lastschriften innerhalb Österreichs können bis spätestens 1 Bankarbeitstag vor Fälligkeit bei der Bank des Zahlungspflichtigen eingereicht werden. Genaue Einreichfristen erhalten sie bei Ihrer Hausbank.
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