Um möglichst viele Informationen auf einer Zahlungsanweisung im Verwendungszweck weitergeben zu können, wurden spezielle Strukturierungen erarbeitet.
Bei Finanzamts-/Postbarzahlungzahlungen bzw. EACT ist eine standardisierte Zahlungsreferenz erforderlich. Es gilt bei unstrukturierten Verwendungszweck 140 Zeichen bei strukturierter Zahlungsreferenz 35 Zeichen
Finanzamtszahlung
Die Finanzamtszahlung bietet Ihnen die Möglichkeit, komfortabel verschiedene Abgabenzahlungen an Finanzämter durchzuführen. Dabei werden die Informationen über die einzelnen Abgaben und deren Beträge an den Zahlungsempfänger weitergeleitet, der damit Ihre Zahlung eindeutig zuordnen kann.
Besondere Regeln für den Verwendungszweck bei Steuerzahlungen finden Sie
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Postbarzahlung
Die Baranweisung bietet Ihnen die Möglichkeit einem Empfänger, der über kein Girokonto verfügt, Geld zu senden.
Besondere Regeln für den Verwendungszweck bei Postbarzahlungen finden sie
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EACT
Die EACT (European Association of Corporate Treasurers) hat eine Struktur ausgearbeitet, mit der die 140 Zeichen des im XML‐Format für SEPA‐Transaktionen zur Verfügung stehenden Textes für die detaillierte Rechnungsabstimmung genutzt werden können. Die Struktur für den Verwendungszweck bei EACT finden Sie pdf hier. (770 KB)
PSA bietet Ihnen in diesem Fall ein Service an, mit dessen Hilfe, die Zahlungsreferenz automatisch ermittelt werden kann.