Allgemein (Charakteristika)
Beauftragung von Überweisungen für Konsumenten
Elektronische Beauftragung über Online-Banking :
Überweisungen werden durch die Eingabe der IBAN und des BIC im Online-Banking-System beauftragt. Die IBAN des Empfängers sowie den BIC der Bank finden Sie auf Rechnungen.
Beleghafte Beauftragung mittels Zahlungsanweisung:
Überweisungen können außerdem mittels Zahlungsanweisungen beauftragt werden. Bei vorbedruckten Zahlungsanweisungen ist lediglich die eigene IBAN anzugeben. Diese finden Sie auf Ihrer Bankkarte, Online Banking oder auf ihrem Kontoauszug. Immer mehr Banken und Unternehmen bieten darüber hinaus die Möglichkeit an, Zahlungen mittels QR Code zu beauftragen.
Für SEPA Überweisungen ist folgendes zu beachten:
- Überweisungen werden mit IBAN/BIC beauftragt.
- Die IBAN und der BIC des Empfängers stehen auf der Rechnung.
- Es ist zu beachten, dass IBAN und BIC NICHT selbst berechnet werden können.
- Die Zahlungsanweisung ist verpflichtend zu verwenden.
Alte Belege mit Kontonummer/BLZ werden nicht mehr entgegen genommen. - Es wird entweder der Verwendungszweck (140 Zeichen) oder die Zahlungsreferenz (35 Zeichen) übermittelt.