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Zahlungsbelege

Durch die Schaffung eines einheitlichen Zahlungsverkehrsraumes kam es auch bei Zahlungsbelegen zu einer Neuerung: es gibt nunmehr einen einzigen und einheitlichen Zahlungsbeleg, die sogenannte ZAHLUNGSANWEISUNG.

 



Inhaber, Order-/Rektaschecks erhalten ein neues Layout. Auf diesem Formular ist die IBAN zu erfassen.

Für den flächendeckenden Einsatz der Scanning-Technologie in den Geldinstituten sind alle Zahlungsverkehrsvordrucke im sogenannten "Blindfarbendruck" verbindlich aufzulegen. Alle nicht im Blindfarbendruck (Offsetdruck) produzierten Zahlungsverkehrsvordrucke können nicht verarbeitet werden.



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