Durch die Schaffung eines einheitlichen Zahlungsverkehrsraumes kam es auch bei Zahlungsbelegen zu einer Neuerung: es gibt nunmehr einen einzigen und einheitlichen Zahlungsbeleg, die sogenannte ZAHLUNGSANWEISUNG.
Inhaber, Order-/Rektaschecks erhalten ein neues Layout. Auf diesem Formular ist die IBAN zu erfassen.
Für den flächendeckenden Einsatz der Scanning-Technologie in den Geldinstituten sind alle Zahlungsverkehrsvordrucke im sogenannten "Blindfarbendruck" verbindlich aufzulegen. Alle nicht im Blindfarbendruck (Offsetdruck) produzierten Zahlungsverkehrsvordrucke können nicht verarbeitet werden.