Firmenlastschrift

Seit November 2009 gibt es ein einheitliches europäisches Lastschriftverfahren, die Lastschrift. Dieses kann sowohl für EURO Zahlungen im Inland als auch für EURO Zahlungen in allen SEPA Ländern europaweit verwendet werden.

  • Die Firmenlastschrift ist nur für Firmen gültig (final: kein Erstattungsrecht auf den eingezogenen Betrag)
  • Die Lastschrift gilt sowohl für Kunden wie auch für Firmen (nicht final)
  • Die Lastschrift sowie die Firmenlastschrift ersetzen die heute gebräuchlichen österreichischen Verfahren (Einzugsermächtigung/Lastschriftverfahren)

Lastschriften zwischen Unternehmen können sowohl mittels Lastschrift bzw. Firmenlastschrift verwendet werden. Firmenlastschriften sind mit gültigem Mandat final. Zahlungspflichtigen Unternehmen wird dringend empfohlen, das unterzeichnete Mandat der Hausbank vorzulegen.

Bei der Migration auf die Lastschrift war folgendes zu beachten:

  • Anstatt Kontonummer und Bankleitzahl der Hausbank des Debtors ist die IBAN (International Banking Account Number) und (seit 2015 optional) der BIC (= „Bank Identifier Code“) zu verwendet.
  • Anpassung des Vertrages bei der Creditorbank.
  • Beantragung einer CreditorID bei der Creditorbank.
  • Für die Firmenlastschrift waren neue Mandate auszustellen.
  • Zuordnung von Mandatsreferenzen.
  • Information an den Debtor (Umstiegstermin, Verfahren, Mandatsreferenz, CID).
  • Definition eines Fälligkeitsdatums, an diesem Tag erfolgt der Einzug vom Konto des Debtors
  • Konvertierung von Kontonummer / Bankleitzahl auf IBAN / BIC in den internen Datenbanken sowie
  • Umstellung der internen Systeme auf das XML-Format
  • Grundsätzlich waren Erst- und Einmallastschriften spätestens 5, Folgelastschriften 2 Bankarbeitstage vor Fälligkeit bei der Bank des Zahlungspflichtigen einzureichen. Seit April 2013 bestand die Möglichkeit zur Verkürzung der Einreichfrist: Lastschriften innerhalb Österreichs konnten bis spätestens 1 Bankarbeitstag vor Fälligkeit bei der Bank des Zahlungspflichtigen eingereicht werden. Seit 2015 sind alle Lastschriften bis spätestens 1 Bankarbeitstag vor Fälligkeit bei der Bank des Zahlungspflichtigen einzureichen. Genaue Einreichfristen erhalten sie bei Ihrer Hausbank.
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