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Datenschutz
1. Für Datenverarbeitungen im Zusammenhang mit Ihrer Debit-/Bankomat®Karte oder Kreditkarte ist PSA Auftragsverarbeiter Ihrer Bank
PSA nimmt für österreichische Kreditinstitute die Rolle des zentralen Dienstleisters (Auftragsverarbeiters) ein, der die technischen Systeme zur Ausgabe der Karten, Bezahlmedien auf Mobiltelefonen (zB Bankomat®Karte mobil) bzw zur Verarbeitung von Transaktionen zur Verfügung stellt.
Sollten Sie Fragen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Ihrer Debit-/Bankomat®Karte oder Kreditkarte haben – zB im Rahmen von Zahlungen mit Bankomat®Karten sowie bei Bargeldbehebungen – bitten wir Sie, sich an Ihre Bank zu wenden.
2. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wenden?
Für die Verarbeitung Ihrer Daten verantwortlich ist die
PSA Payment Services Austria GmbH ("PSA")
Handelskai 92, Gate 2
1200 Wien
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
https://www.psa.at/impressum
Für Fragen zum Datenschutz oder die Geltendmachung von Betroffenenrechten wenden Sie sich bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Post an PSA Payment Services Austria GmbH, zH Datenschutz, Handelskai 92, Gate 2, 1200 Wien.
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der E-Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Post unter PSA Payment Services Austria GmbH, Handelskai 92, Gate 2, 1200 Wien.
3. Welche Daten werden von PSA als Verantwortlicher zu welchem Zweck verarbeitet?
Es werden nur solche personenbezogenen Daten erhoben, die für die Durchführung und Abwicklung unserer Leistungen erforderlich sind oder die Sie uns freiwillig zur Verfügung gestellt haben. PSA verarbeitet als Verantwortlicher personenbezogene Daten von:
- Vertragspartnern sowie deren Mitarbeitern im Rahmen der Vertragsanbahnung und –abwicklung oder der Entwicklung und laufenden Weiterentwicklung von Zahlungslösungen zum Zweck der Erfüllung der jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen;
- verarbeitete Daten: "Name", "Kontaktdaten", "Kundendaten"
- Rechtsgrundlage: Erfüllung vertraglicher Pflichten (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO), berechtigte Interessen (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO), nämlich die Aufrechterhaltung ortsunabhängiger Kommunikation und die Pflege geschäftlicher Kontakte.
- Teilnehmern an von der PSA organisierten Veranstaltungen und damit verbundenen Aktivitäten zur Organisation dieser Veranstaltungen (Übermittlung personalisierter Einladungen und Korrespondenz mit den Teilnehmern);
- verarbeitete Daten: "Name", "Kontaktdaten", "zugehöriges Unternehmen"
- Rechtsgrundlage: berechtigte Interessen (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO), nämlich das Informations- und Veranstaltungsmanagement sowie die interne und externe Kommunikation in diesen Belangen effizient zu gestalten.
- im Rahmen der Videoüberwachung aufgenommenen Personen an von PSA als Verantwortlicher betriebenen Bankomaten® zur Sammlung von Beweisen bei Straftaten oder zum Nachweis von Verfügungen, wobei eine Auswertung der Videoüberwachung nur auf behördliche Anordnung im Anlassfall erfolgt;
- verarbeitete Daten: "Rolle der Person", "Bilddaten", "Ort und Datum der Aufnahme", "Kartendaten"
- Rechtsgrundlage: Erfüllung vertraglicher Pflichten (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO), Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (Art 6 Abs 1 lit c DSGVO), berechtigte Interessen (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO)], nämlich das Interesse an der Prävention von Diebstahl, Einbruchsdiebstahl, Missbrauch unbarer Zahlungsmittel, Sachbeschädigung und der Beweissicherung zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen und Erstattung polizeilicher Anzeigen.
- Kartendaten im Rahmen gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Verpflichtungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bzw. zur Betrugsprävention, für Meldungen an die österreichische Geldwäschemeldestelle des BKA in bestimmten Verdachtsfällen nach § 16 FM-GwG;
- verarbeitete Daten: "Kartendaten", "Transaktionsdaten", "Gerätedaten"
- Rechtsgrundlage: Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (Art 6 Abs 1 lit c DSGVO) und berechtigte Interessen (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO), nämlich die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und Betrug.
- im Rahmen der Videoüberwachung in den Büroräumlichkeiten der PSA aufgenommenen Personen zum Schutz des Eigentums der PSA und der bei PSA gespeicherten Daten Dritter;
- verarbeitete Daten: "Rolle der Person", "Bilddaten", "Ort und Datum der Aufnahme"
- Rechtsgrundlage: berechtigte Interessen (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO), nämlich den Eigentumsschutz und den Schutz der bei PSA gespeicherten Daten sowie Geltendmachung und Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche.
4. Aus welchen Quellen stammen diese Daten?
- Personenbezogene Daten von Vertragspartnern sowie deren Mitarbeiter werden im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung erhoben ("Name", "Kontaktdaten", "Kundendaten").
- Personenbezogene Daten von Veranstaltungsteilnehmern werden im Rahmen der Teilnahme an den von der PSA organisierten Veranstaltungen über Mitteilung durch das jeweilige Unternehmen (zB Kreditinstitut), bei dem die Person beschäftigt ist, erhoben ("Name", "Kontaktdaten", "zugehöriges Unternehmen").
- Personenbezogene Daten im Rahmen der Videoüberwachung an von PSA als Verantwortlicher betriebenen Bankomaten®, werden direkt am Bankomaten® erhoben ("Rolle der Person", "Bilddaten", "Ort und Datum der Aufnahme", "Kartendaten").
- Personenbezogene Daten im Rahmen der Erfüllung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Verpflichtungen werden direkt am Bankomaten® oder am Gerät erhoben ("Kartendaten", "Transaktionsdaten", "Gerätedaten").
- Personenbezogene Daten im Rahmen der Videoüberwachung in den Büroräumlichkeiten werden direkt in den Büroräumlichkeiten der PSA erhoben ("Rolle der Person", "Bilddaten", "Ort und Datum der Aufnahme").
5. Auftragsverarbeiter
Auftragsverarbeiter
Von PSA beauftragte Auftragsverarbeiter verarbeiten Ihre Daten, sofern sie diese zur Erfüllung ihrer jeweiligen Leistung benötigen. PSA verpflichtet ihre Auftragsverarbeiter vertraglich dazu, die Vertraulichkeit und die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Derzeit bedient sich PSA folgendem Auftragsverarbeiter:
- Antares NetlogiX Netzwerkberatung GmbH
Zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen getroffen. Diese Maßnahmen umfassen insbesondere Vorkehrungen zum Schutz vor unbefugtem Zutritt, Zugang oder Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten, sowie Eingabe-, Auftragsverarbeiter- und Verfügbarkeitskontrollen.
MS Teams
PSA bietet die Möglichkeit an, über „Microsoft Teams“ zu kommunizieren. Dabei handelt es sich um ein Videokonferenz-Tool, bereitgestellt von der Microsoft Ireland Operations Limited, One Microsoft Place, South County Business Park, Leopardstown Dublin 18, Ireland (kurz: Microsoft Ireland).
Bei der Verwendung von „Microsoft Teams“ kann es zu einer Übermittlung personenbezogener Daten in die USA kommen. Microsoft Ireland hat mit den konzerneigenen Subauftragsverarbeitern, die ihren Sitz in Drittländern haben, Standarddatenschutzklauseln abgeschlossen, um den Vorgaben der Art 46 ff DSGVO zu entsprechen.
Nähere Informationen zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Verwendung von „Microsoft Teams“ und dem zwischen uns und Microsoft vereinbarten Data Protection Addendum sind abrufbar unter:
https://www.microsoft.com/licensing/docs/view/Microsoft-Products-and-Services-Data-Protection-Addendum-DPA
Die Verwendung von „Microsoft Teams“ ist keine Voraussetzung, um mit PSA zu kommunizieren. Als Alternative bietet PSA persönliche Besprechungen und Telefonkonferenzen an. Sofern über „Microsoft Teams“ kommuniziert wird, wird Microsoft Ireland zum Auftragsverarbeiter. Die Datenverarbeitung erfolgt daher auf Grundlage der Erfüllung vertraglicher Pflichten (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO).
Empfänger
Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen, welche der Aufdeckung von Straftaten bzw. der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie der Betrugsbekämpfung dienen, werden Daten an folgende Empfänger ausgefolgt:
- Strafverfolgungsbehörden/Gerichte
- österreichische Geldwäschemeldestelle des BKA.
6. Wie lange werden personenbezogene Daten gespeichert?
- iZm Vertragsabwicklung: 15 Jahre
- iZm Veranstaltungen: 15 Jahre
- iZm Videoüberwachung an Bankomaten: 90 Tage
- iZm gesetzlichen Pflichten nach dem FM-GwG: 10 Jahre
- iZm Videoüberwachung in den Büroräumlichkeiten: 72 Stunden
7. Welche Rechte stehen mir als Betroffener zu?
Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass Rechte und Fragen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten Ihrer Debit-/Bankomat®Karte oder Kreditkarte primär an Ihre Bank als Ihren Vertragspartner und Verantwortlicher für die Datenverarbeitung zu richten sind.
Sie haben jederzeit ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer gespeicherten Daten, ein Widerspruchsrecht (sofern die Datenverarbeitung auf Grundlage eines öffentlichen Interesses oder zur Wahrung des berechtigten Interesses erfolgt) gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach den Voraussetzungen des Datenschutzrechts.
Hierfür können Sie sich per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Post an PSA Payment Services Austria GmbH, zH Datenschutz, Handelskai 92, Gate 2, 1200 Wien wenden.
Sollte es, trotz unserer Verpflichtung Ihre Daten rechtmäßig zu verarbeiten, wider Erwarten zu einer Verletzung Ihres Rechtes auf rechtmäßige Verarbeitung Ihrer Daten kommen, setzen Sie sich bitte mit uns postalisch oder per E-Mail unter den vorgenannten Kontaktdaten in Verbindung, damit wir über Ihre Bedenken erfahren und diese behandeln können.
Sie haben aber auch das Recht, eine Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde (Barichgasse 40-42, 1030 Wien) oder bei einer anderen Datenschutz-Aufsichtsbehörde in der Europäischen Union, insbesondere an Ihrem Aufenthaltsort oder an Ihrem Arbeitsort, zu erheben.
8. Bin ich zur Bereitstellung von Daten verpflichtet?
Sie sind gesetzlich nicht verpflichtet, uns Ihre Daten bereitzustellen. So Sie uns Ihre Daten nicht zur Verfügung stellen, können wir jedoch allenfalls unsere Leistungen für Sie nicht erbringen.
Sofern die Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Für einen Widerruf können Sie sich an die E-Mailadresse (E-Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder per Post an PSA Payment Services Austria GmbH, zH Datenschutz, Handelskai 92, Gate 2, 1200 Wien wenden. Allenfalls können wir jedoch ohne Ihre Einwilligung unsere jeweilige Leistung nicht für Sie erbringen.
9. Informationen zu automatisierter Entscheidungsfindung einschließlich Profiling
PSA verarbeitet keine personenbezogenen Daten in automatisierten Entscheidungsverfahren. Ein Profiling findet nicht statt.
10. Aktualisierung Datenschutzinformation
Aufgrund der rasanten Entwicklung der Technologie, der Gesetzgebung und der Rechtsprechung, kann es notwendig sein, gelegentlich Änderungen an dieser Datenschutzinformation vorzunehmen. Bitte lesen Sie daher immer die jeweils aktuelle Version auf unserer Webseite.
EBICS (Electronic Banking Internet Communication Standard)
Diese Seite wird nicht mehr gewartet. Die aktuellen Inhalte zu EBICS finden Sie unter https://ebics.psa.at
EBICS ist ein internetbasierter Kommunikationsstandard für einen multibankfähigen elektronischen Datenaustausch zur standardisierten Abwicklung von Zahlungsverkehrsaufträgen und Kontoinformationen zwischen Unternehmen und Banken.
Die EBICS SCRL mit Sitz in Brüssel (siehe www.ebics.org) ist für die Weiterentwicklung des Standards in einem europäischen Kontext verantwortlich und hält auch die Namensrechte am Standard.
Die Mitglieder der EBICS SCRL sind
- die Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft, die im DK (Deutsche Kreditwirtschaft) zusammengeschlossen sind
- die CFONB (Comité Français d’Organisation et de Normalisation Bancaire) für die französischen Banken
- die SIX (Swiss Infrastructure and Exchange) für die Schweizer Banken
- die PSA (Payment Services Austria) für Österreich.
Die aktuelle EBICS-Spezifikation in der Version 3.0 strebt mit dem gemeinsamen Business Transaction Format (BTF) im Interesse einer weitgehenden Harmonisierung eine Vereinheitlichung der entstandenen nationalen Dialekte an. Im Bereich der Signaturen hat man das proprietäre Format der selbstsignierten Zertifikate durch den X509 Standard ersetzt.
EBICS bietet
- einen länderübergreifenden multibankfähigen EB-Standard,
- moderne Technologie und internationalen Standards wie XML, https, TLS, ZIP,
- höchste Sicherheit durch Ende zu Ende Verschlüsselung auf Transport- und Applikationsebene,
- orts- und zeitunabhängige Autorisierung durch verteilte Unterschrift (EDS),
- einen Zugangspunkt für alle Transaktionen (Überweisung, SEPA-Lastschriften, Kontoinformationen und vieles mehr) - ausgelegt auf Massengeschäft und große Datenträger,
- Unterstützung der ISO20022 V. 2019 Formate (EPC, SWIFT, CPBR+)
Verfügbare Services
Die über EBICS grundsätzlich angebotenen Services finden Sie im Download-Bereich (https://zv.psa.at/de/download/ebics.html), der auch weitere Informationen zu EBICS in Österreich enthält. Zusammengefasst können Sie folgende Services nutzen:
- Übermittlung von Überweisungen in und außerhalb des SEPA-Raumes
- Übermittlung von SEPA-Lastschriften
- Abfrage aktueller Konto- und Statusinformationen
- Abfrage aktueller Kurse (Devisen & Valuten)
- Abfrage von Retourdatenträgern
- Dislozierte Unterschriften
Detailinformationen und bilateral angebotene Services finden Sie unter BTF-Mapping im Downloadbereich.
Allgemeine Informationen zu den Electronic Banking Produkten der Banken und Sektoren finden Sie auf den nachstehenden Webseiten oder direkt über die Kontaktstellen des jeweiligen kontoführenden Kreditinstituts.
- Bank Austria Unicredit: https://www.bankaustria.at/firmenkunden-uc-ebanking.jsp
- BAWAG: https://corporates.bawag.at/BAWAG/businesskunden/CB/Zahlungsverkehr/415724/business-banking-ebics.html
- ERSTE Group: https://www.sparkasse.at/sgruppe/unternehmen/produkte-firmenkunden/cash-management/zv-services/ebics
- HYPO Banken:
- NÖ: https://www.hyponoe.at/services/online-services/electronic-business-banking
- Tirol: https://www.hypotirol.com/digitalisierung/ebics/
- VBG: https://www.hypovbg.at/corporate-banking/ebics
- Raiffeisen Bankengruppe
- Raiffeisen Burgenland: https://www.raiffeisen.at/bgld/de/firmenkunden/infinity.html
- Raiffeisen Kärnten: https://www.raiffeisen.at/ktn/de/firmenkunden/infinity.html
- Raiffeisen Niederösterreich – Wien: https://www.raiffeisen.at/noew/de/firmenkunden/infinity.html
- Raiffeisen Oberösterreich: https://www.raiffeisen.at/ooe/de/firmenkunden/infinity.html
- Raiffeisen Salzburg: https://www.raiffeisen.at/sbg/de/firmenkunden/infinity.html
- Raiffeisen Steiermark: https://www.raiffeisen.at/stmk/de/firmenkunden/infinity.html
- Raiffeisen Tirol: https://www.raiffeisen.at/tirol/de/firmenkunden/infinity.html
- Raiffeisen Vorarlberg: https://www.raiffeisen.at/vorarlberg/de/firmenkunden/infinity.html
- Raiffeisen Bank International AG: https://www.rbinternational.com/de/kunden/corporate-customers/produkte-und-services/cash-management.html
- Volkskreditbank: ELBA für Unternehmer - VKB – Ihre Bank. Ihr Erfolg. (vkb-bank.at)
- Volksbanken: https://www.volksbank.at/unternehmer/geschaeftskonto-und-zahlungsverkehr/ebics
- 3 Banken Gruppe:
- Privat- und sonstige Banken
- Austrian Anadi Bank: https://anadibank.com/de/die-bank/support-und-kontakt
- Bank Burgenland: https://www.bank-bgld.at
- Bankhaus Carl Spängler: https://www.spaengler.at/
- Schellhammer Capital Bank: https://schelhammer.at/
- Schoellerbank: https://www.schoellerbank.at
Der österreichische Multi Bank Standard wird in den bestehenden Versionen 7.0 und 6.0 eingefroren und nicht weiterentwickelt. Zukünftige Zahlungsverkehrsformate für den SEPA-Raum und für SWIFT-Überweisungen werden daher auch nicht mehr in MBS sondern über EBICS angeboten werden.
Eine möglichst einfache Migration von MBS auf EBICS wird den Umstieg für Kunden, die neue Formate und Funktionen nutzen wollen, wesentlich erleichtern. Nähere Informationen dazu werden von den teilnehmenden Banken und Sektoren zeitgerecht an ihre Kunden kommuniziert.
Österreichweit gültige Informationen über die Nutzung von EBICS in Österreich und Vorkehrungen für einen Umstieg von MBS werden auch an dieser Stelle veröffentlicht werden.
Kopie von IBAN und BIC
Mit IBAN und BIC werden Bankverbindungen für den SEPA-Zahlungsverkehr einheitlich dargestellt
Das einheitliche Format bietet eine länderübergreifende Möglichkeit Kontoverbindungen bereits bei der Erfassung auf formale Richtigkeit zu prüfen. Dabei werden Tippfehler verschiedenster Art zuverlässig erkannt.
IBAN und BIC sind im SEPA-Zahlungsverkehr verpflichtend anzuwenden
Das EPC (EuropeanPaymentsCouncil) hat daher für den gesamten SEPA-Zahlungsverkehr bei der Benutzung der grundlegenden Zahlungsmethoden die Verwendung dieser Kontodarstellung zwingend vorgeschrieben.
IBAN und BIC dürfen nicht selbst "errechnet" werden
Obwohl mittlerweile verschiedenste Angebote zu finden sind, vorhandene Kontoverbindungen in der Form Kontonummer / BLZ in die Darstellung IBAN / BIC zu überführen, ist die einzig zulässige, diesbezügliche Auskunft der kontoführenden Bank und dem Kontobinhaber selbst vorbehalten. Einerseits weichen die in der IBAN benutzten BLZ zum Teil ab, andererseits können nicht alle BIC einer Bank für den Zahlungsverkehr verwendet werden.
Echtzeitüberweisung
Die Banken können ab dem 21. November 2017 Echtzeitüberweisung für ihre Kunden anbieten. Die Teilnahme ist jedoch vorerst optional.
SEPA Echtzeitüberweisung wichtige Merkmale:
- ist eine Alternative zur Bargeldzahlung;
- einheitliche Lösung für den SEPA-Raum;
- wird durch Online-Banking oder Smartphone App abgewickelt;
- erfolgt durch eine unmittelbare Gutschrift beim Zahlungsempfänger innerhalb von 10 Sekunden;
- der standardmäßige maximale Betrag ist seit 01.07.2020 mit EUR 100.000,- festgelegt;
- für EURO Transaktionen;
- keine Cut-off-Zeit, Interbanken-Clearing nahezu in Echtzeit;
- verwendet zum Teil die gleichen Elemente einer klassischen Überweisung wie z.B die IBAN oder BIC.
Nationales Recht
- BWG BGBl. Nr. 532/1993 - Bundesgesetz über das Bankwesen Bankwesengesetz
- ZaDiG - Bundesgesetz über die Erbringung von Zahlungsdiensten Zahlungsdienstegesetz
- BGBl. I Nr. 107/2010 - Bundesgesetz über die Ausgabe von E-Geld und die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten E-Geldgesetz 2010
- VZKG - Bundesgesetz über die Vergleichbarkeit von Entgelten für Verbraucherzahlungskonten, den Wechsel von Verbraucherzahlungskonten und den Zugang zu Verbraucherzahlungskonten mit grundlegenden Funktionen Verbraucherzahlungskontogesetz
- FM-GwG - Bundesgesetz zur Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Finanzmarkt Finanzmarkt-Geldwäschegesetz
- WAG 2007 – Wertpapieraufsichtsgesetz WAG 2007
- VKrG – Verbraucherkreditgesetz VKrG
- KSchG – Konsumentenschutzgesetz KSchG
- FernFinG - Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz FernFinG
- VersVG - Versicherungsvertragsgesetz VerVG
- VAG - Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 VAG
EU
- Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG Datenschutz-Grundverordnung
- Verordnung (EU) 2015/847 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1781/2006 neue Geldtransfer-VO
- Richtlinie 2015/849/EU zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung Die Vierte Geldwäsche-Richtlinie
- Richtlinie (EU) 2015/2366 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG PSD2
- Richtlinie 2014/92/EU über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen PAD
- Richtlinie 2014/59/EU zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG Die Abwicklungsrichtlinie
- Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (MiFIR) Markets in Financial Instruments Regulation
- Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinie 2002/92/EG und 2011/61/EU MiFID II
- Richtlinie 2013/36/EU ("CRD IV") über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG Eigenkapitalrichtlinie
- Richtlinie 2009/110/EG über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten, zur Änderung der Richtlinien 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2000/46/EG E-Geld RL
- Richtlinie 2007/64/EG über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 97/7/EG, 2002/65/EG, 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 97/5/EG Zahlungsdienste-RL
- Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG und der Richtlinie 2000/12/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG MiFID