Marinko Ostojic
Personalisierung durch Spendenorganisationen

Spendenzahlungsanweisung für NeuspenderInnen
- Verwendungszweck: Die Spendenzahlungsanweisung wird verwendet, wenn der Spender gänzlich unbekannt ist. Dieser Beleg liegt öffentlich auf (z.B. in Bankenfoyers) oder wird breit gestreut (z.B. Zeitungsbeilage, Hauswurfsendung, etc.)
- Adressat: Erst-Spender
- Benutzung: Einmalig
- Was wird vorgedruckt?
- Organisations-Name und -IBAN
- Optional: vier-stelliger frei wählbarer Aktionscode zur Identifizierung der Kampagne/Auflage/…
- WICHTIG: Zur Abgrenzung zwischen Aktion/Kampagne und PLZ ein „X“ einfügen!
Hier können Sie die Produktionsvorlagen bestellen
IBAN only - seit 01.02.2016 kann der BIC bei Zahlungen innerhalb EU/EWR entfallen

IBAN only ist seit 01.02.2016 möglich.
Wenn die Datenbank, aus welcher Zahlungsanweisungen personalisiert werden, den korrekten BIC enthält, muss dieser nicht unbedingt entfernt werdenund kann auch weiterhin auf Zahlungsanweisungen angedruckt werden. Sie können die lagernden Belege aufbrauchen und produzieren dann die Zahlungsanweisungen mit dem aktuellen Hinweis und der Version V10/15. Besuchen Sie unsere Homepage und holen Sie sich zielgerichtete Information rund um die Zahlungsanweisung unter hier.
Es wurde auch die Beschreibung des QR-Codes angepasst - der Link hierzu.
Impressum
Firma | PSA Payment Services Austria GmbH |
Rechtsform | Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
Adresse | Handelskai 92, Gate 2 |
1200 Wien | |
Telefon | +43 1 717 18 0 |
Telefax | +43 1 717 18 900 |
office(at)psa.at | |
Website | https://www.psa.at |
Firmensitz | Wien |
Firmenbuchgericht | Handelsgericht Wien |
Firmenbuchnummer | FN370048p |
UID Nummer | ATU66782626 |
Kammerzugehörigkeit | 1. Wirtschaftskammer Österreich |
Bundessparte Information und Consulting | |
Fachverband Finanzdienstleister | |
2. Wirtschaftskammer Österreich Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie Berufszweig IT Dienstleistung |
|
Gewerbebehörde |
Magistratisches Bezirksamt für den 2./20. Bezirk |
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Setzen Sie sich mit dem Händler in verbindung, eventuell steht eine neue Democode-Version.
Demo Finanzamt-Zahlung
Gutschrifttruncation technische Hilfestellung
Gutschriftstruncation
Die Zahlungsreferenz wird dabei mit einer nach ISO 7064 berechneten Prüfziffer abgesichert, welche die automatisierte Erfassung erleichtert und so für höhere Erkennungsraten in der Verarbeitung sorgt. Das automatisierte Zuordnen und Verbuchen von Forderungen erreicht damit eine wesentlich höhere Trefferquote.
Dazu ist ein Excel-Sheet verfügbar, welches die Berechnung von Prüfziffern im Truncationverfahren veranschaulicht und auch zur Erzeugung kleinerer Mengen von Prüfziffern geeignet ist.
Seit 1. Jänner 2009 ist mit der Zahlungsanweisung auch Gutschrift-Truncation möglich. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Prüfziffer auf der Zahlungsanweisung, welche sicherstellt, dass die Referenz auf dem Beleg vom System richtig verarbeitet wurde. Die Zahlungsreferenz hat maximal 35 Ziffern (ausschließlich).
Die Finanzamtszahlung
Die Finanzamtszahlung wurde neu gestaltet und speziell für Transaktionen an das Finanzamt entwickelt und konzipiert. Mit dem Beleg können mehrere Steuerarten gleichzeitig beglichen werden. Durch die Übersichtlichkeit und Rationalisierung des Zahlungsprozesses wird das Datenmanagement spürbar vereinfacht und beschleunigt.
Bei Finanzamts-/Postbarzahlungzahlungen bzw. EACT ist eine standardisierte Zahlungsreferenz erforderlich. Hier finden Sie zu diesem Thema weitere Informationen bzw. bieten wir die entsprechende Hilfsmittel an, mit deren Hilfe die Zahlungsreferenz automatisch ermittelt werden kann.